Sein Einkommen sowie das seiner Ehefrau variiere von Jahr zu Jahr, da diese von den durch die I.________ AG generierten Kommissionen, Vermietungen und Verkäufe abhängig seien (pag. 629). In früheren Jahren habe er jeweils ein jährliches Nettoeinkommen von CHF 0.00 bis CHF 323'000.00 und seine Ehefrau von CHF 0.00 bis CHF 48'000.00 generiert. Im Jahre 2022 hätten sie beide keine Einkommen generiert (pag 656 f.). Für das Jahr 2023 würden sodann noch keine Zahlen vorliegen (pag. 630). Zur Darlegung der Vermögenssituation reichte der Beschuldigte u.a. eine Selbstdeklaration für die Steuererklärung des Jahres Jahr 2021 ein (pag.