_ AG hätte warten können, bis er selbst über genügend Kapital verfügt hätte, um das Aktienkapital der D.________ AG zu liberieren. Das subjektive Tatverschulden ist mithin als neutral zu beurteilen. Es bleibt somit auch nach Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten bei 45 Strafeinheiten. 20.3 Fazit Ausgehend von einem insgesamt leichten Tatverschulden erscheint der Kammer für die ungetreue Geschäftsbesorgung eine Strafe von 45 Strafeinheiten dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Davon sind praxisgemäss 2/3, ausmachend 30 Strafeinheiten, an die Einsatzstrafe zu asperieren.