Innerhalb des Strafrahmens von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist das objektive Tatverschulden des Beschuldigten immer noch als leicht zu qualifizieren, weshalb die Kammer eine Strafe von 45 Strafeinheiten als angemessen erachtet. 20.2 Subjektives Tatverschulden In subjektiver Hinsicht handelte der Beschuldigte direktvorsätzlich, was jedoch tatbestandsimmanent und damit neutral zu gewichten ist. Er handelte auch hinsichtlich der ungetreuen Geschäftsbesorgung mit dem Ziel, seiner Mutter das «Gründungsdarlehen» sogleich zurückzahlen zu können und bediente sich dabei, mangels eigener getrübte Bonität, am Grundkapital der D._____