18. Methodik, Strafrahmen und Strafart 18.1 Vorbemerkung Der Beschuldigte ist wegen folgender Schuldsprüche zu bestrafen: - Ungetreue Geschäftsbesorgung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe - Erschleichung einer falschen Beurkundung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe 18.2 Strafart, Strafrahmen und konkretes Vorgehen Das Gericht kann statt auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe erkennen, wenn eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 41 Abs. 1 Bst.