253 StGB erfüllt. Die vorliegende Ausgangslage präsentiert sich dabei ähnlich zu einem kürzlich ergangenen, höchstrichterlichen Entscheid: Das Bundesgericht kam in seinem Urteil 6B_502/2023 vom 7. August 2023 E. 3.2 ff. zum Schluss, dass ein ungesichertes Darlehen an einen verschuldeten Aktionär zum Zweck der Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Liberierungskapitals den objektiven Tatbestand der Erschleichung einer falschen Beurkundung erfüllte.