15.2 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog, dass der Beschuldigte durch die am 13. Juni 2019 vorgenommene Rückzahlung des Darlehens an seine Mutter eine unzulässige Kapitalrückzahlung vorgenommen habe. Es würden mehrere Punkte dafürsprechen, dass der Betrag von CHF 100'000.00 nicht zur freien Verfügung der D.________ AG gestanden und er den Notar in dieser Hinsicht getäuscht habe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte sich selbst ein Aktionärsdarlehen habe gewähren müssen, um das Darlehen zurückzuzahlen; gemäss eigener Aussage sei er sehr wohlhabend