19 der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht (vgl. S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 549 ff.). 14.3 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bestreitet weder die Stellung des Beschuldigten als Geschäftsführer noch das Vorliegen einer Treuepflichtverletzung (pag. 607 Rz. 34). Sie bestreitet hingegen das Vorliegen eines Vermögensschadens durch Vermögensgefährdung.