Auf die zutreffenden theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wird vorab verwiesen (S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 549 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: Der Tatbestand von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB kennt vier Tatbestandmerkmale: Die Eigenschaft als Geschäftsführer, die Verletzung einer damit zusammenhängenden Pflicht, aus welcher ein Vermögensschaden resultiert, sowie Vorsatz hinsichtlich dieser Elemente (NIGGLI, in: Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 11 zu Art. 158 StGB).