__ AG vor der vollständigen Rückzahlung des Aktionärsdarlehens) mit Blick auf die Rückzahlung des Aktionärsdarlehens für eine zum damaligen Zeitpunkt getrübte Bonität des Beschuldigten. 13.5 Darlehensmodalitäten des Aktionärsdarlehens Abschliessend ist darauf einzugehen, zu welchen Modalitäten das Aktionärsdarlehen dem Beschuldigten von der D.________ AG gewährt wurde. Mangels schriftlichen Darlehensvertrags zwischen der D.________ AG und dem Beschuldigten können den objektiven Beweismitteln diesbezüglich keine Erkenntnisse entnommen werden.