14 Darlehen seiner Mutter hätte zurückgreifen sollen, wenn er selbst über genügend finanzielle Mittel verfügt hätte, um das Aktienkapital zu liberieren. Insbesondere vermag in dieser Hinsicht auch die Erklärung des Beschuldigten auf die Frage, warum er ein Darlehen bei seiner Mutter habe aufnehmen müssen, wenn er ja selber über Geld verfügt hätte, nicht zu überzeugen. So führte er lediglich aus, dass es sich ja um dieselbe Familie handle (pag. 178 Z. 215 ff.).