Im Vorverfahren gab er zudem im Rahmen der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 11. Januar 2021 an, dass ihn seine Eltern mit rund CHF 6'000.00 im Monat unterstützen würden (pag. 381 ff.). Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte für die Liberierung des Aktienkapitals der D.________ AG auf ein Darlehen seiner Mutter angewiesen war. Der Kammer erschliesst sich nicht, weshalb der Beschuldigte zur Gesellschaftsgründung auf ein