Weiter ist auch die steuerliche Selbstdeklaration des Jahres 2021 des Beschuldigten mit Vorsicht zu geniessen, zumal er nur zwei Jahre zuvor noch nach Ermessen veranlagt wurde und für das Jahr 2020 überhaupt keine steuerlichen Unterlagen vorliegen (pag. 632 ff.). Aus der Selbstdeklaration des Beschuldigten geht ein Jahreseinkommen von CHF 323'286.00 sowie ein Wertschriftenvermögen von CHF 2'208'333.00 hervor (pag. 633 f.). Er deklarierte zudem mehrere Grundstücke im Privatbesitz (steuerlicher Gesamtwert: CHF 25'691'880.00 [pag.