__ AG hervor, dass der Beschuldigte Privatbezüge vom Geschäftskonto tätigte und insofern die Firmenstruktur benützte. 13.4 Finanzielle Verhältnisse des Beschuldigten Entgegen der Ansicht der Verteidigung lassen sich den Akten diverse Hinweise auf eine (zumindest) getrübte Bonität des Beschuldigten in den Tatzeitpunkten entnehmen. Aus den Steuerunterlagen des Beschuldigten aus dem Jahr 2019 geht zwar ein Einkommen von CHF 220'000.00 sowie ein Vermögen von CHF 3'500'000.00 hervor (pag.