13 im Jahr 2019 wurden keine Lohnkosten ausgewiesen (pag. 207 Z. 107 f.); schliesslich bestanden für die Jahre 2019 und 2020 keine offenen Verpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder anderen Firmen, während (per Ende 2019) noch die im vorliegenden Verfahren zu diskutierende Darlehensforderung über CHF 100'000.00 gegenüber dem Beschuldigten bestand (vgl. pag. 207 Z. 121 ff.).