an, weder den Internetauftritt der D.________ AG zu kennen noch deren Homepage nennen zu können (pag. 188 Z. 267 ff.). Der Vollständigkeit halber ist anzufügen, dass das Strafverfahren wegen versuchten Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Widerhandlungen gegen das UWG zum Nachteil von J.________ resp. der I.________ AG mit der erwähnten Verfügung der regionalen Staatsanwaltschaft vom 29. April 2022 eingestellt wurde (pag. 440 ff.).