_ AG konkurriere (Strafanzeige, pag. 3), enthält die Strafanzeige neben der Beschreibung der Gründung der D.________ AG keine konkrete operative Tätigkeit derselben: Die in der Strafanzeige als «unlautere Machenschaften» bezeichneten Aktivitäten beschränken sich auf die Gründung der D.________ AG mit dem damaligen Zweck Auktionsaktivitäten und dem Sitz an der Wohnadresse des Beschuldigten sowie der Einsetzung des Beschuldigten als einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrat (Strafanzeige, Rz. 42 ff., pag. 10). Insbesondere wird in der Strafanzeige die vorbemerkend erwähnte Lizenzübertragung der I.________ AG auf die D.________ AG weder erneut erwähnt noch belegt.