11 der Einzahlung am 23. Januar 2020 und derjenigen am 11. März 2020 über CHF 20'000.00 wurden hingegen sieben Belastungen in der Höhe von insgesamt CHF 30'080.00 getätigt, wobei es sich bei einem Grossteil um Bargeldbezüge handelte (pag. 244). Mit Blick auf das Kontoblatt der D.________ AG für das Jahr 2020 (vgl. pag. 236) erweisen sich die hiervor erwähnten Geldflüsse nicht als Hinweis auf eine operative Geschäftstätigkeit der D.________ AG, vielmehr dürfte es sich dabei um Privatbezüge des Beschuldigten handeln, die am Ende des Geschäftsjahrs im Wesentlichen wieder ausgeglichen wurden.