Schliesslich ist der internen Dokumentation der SB Saanen Bank AG zu entnehmen, dass der Vertrag am 13. Juni 2019 offensichtlich noch nicht einmal unterzeichnet bzw. verfasst worden war. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dieser erst nach dem 13. Juni 2019 aufgesetzt wurde, weshalb seine Aussagekraft von vornherein angezweifelt werden muss (pag. 235). Die zu den Beweisfragen relevanten Aussagen des Beschuldigten wirken nach dem Gesagten insgesamt nicht glaubhaft und es kann folglich nicht auf sie abgestellt werden.