Einerseits sagte er aus, dass er das von seiner Mutter erhaltene Darlehen jederzeit hätte zurückzahlen können, andererseits habe er das Darlehen aber sogleich zurückerstattet, weil er seiner Mutter eben gerade kein Geld habe schulden wollen. Es ist darauf hinzuweisen, dass aus dem Darlehensvertrag vom 28. Mai 2019 zwar keine Rückzahlungsfrist hervorgeht, aber nach Ansicht der Kammer kann der Beschuldigte daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Schliesslich ist der internen Dokumentation der SB Saanen Bank AG zu entnehmen, dass der Vertrag am 13. Juni 2019 offensichtlich noch nicht einmal unterzeichnet bzw. verfasst worden war.