10 glaubhaft darzulegen, inwiefern sich die Situation unter den ehemaligen Gesellschaftern der I.________ AG im Zeitraum zwischen der Gesellschaftsgründung der D.________ AG vom 29. Mai 2019 und der Darlehensrückzahlung am 13. Juni 2019 an die Mutter des Beschuldigten in einem solchen Ausmass entspannt hätte, als dass er sich sicher genug sein konnte, die Gesellschaft tatsächlich nicht aktiv gebrauchen zu müssen. Es ist aktenkundig, dass die von ihm dargelegte Lösung, wonach er Alleinaktionär der I._____