Die dargelegten Aussagen zeigen auf, dass der Beschuldigte die frühe Rückzahlung des Darlehens einerseits damit begründet, dass die D.________ AG zu dieser Zeit nicht aktiv gebraucht worden sei. Andererseits erklärte er, er habe seiner Mutter kein Geld schulden wollen. Nach Ansicht der Kammer gelingt es dem Beschuldigten nicht