178 Z. 196 f.). Zu den Modalitäten des Darlehensvertrags führte er aus, er und seine Mutter hätten vereinbart, dass er das Darlehen jederzeit zurückzahlen könne (pag. 175 Z. 113 f.). Auf die Frage, warum er seiner Mutter die Darlehenssumme von CHF 100'000.00 zwei Wochen nach Abschluss des Darlehensvertrages bereits wieder zurückgezahlt habe, antwortete er: «Ein Monat, zwei Wochen später, habe ich das Darlehen zurückbezahlt, weil ich meiner Mutter kein Geld schulden möchte» (pag. 175 Z. 116 ff.). Die dargelegten Aussagen zeigen auf, dass der Beschuldigte die frühe Rückzahlung des Darlehens einerseits damit begründet, dass die D.________ AG zu dieser Zeit nicht aktiv gebraucht worden sei.