176 Z. 130 f. und 177 Z. 163 ff.). Nur aus diesem Grund habe er seiner Mutter dann auch das Darlehen sogleich zurückgezahlt (pag. 178 Z. 210 f.). Er betonte sodann mehrfach, dass die D.________ AG weder eine aktive Gesellschaft gewesen noch geschäftstätig geworden sei (pag. 165 Z. 151 ff. und 178 Z. 196 f.). Beispielhaft antwortete er auf die Frage, welches Kapital die Firma nach der Darlehensrückzahlung noch gehabt habe, die Firma habe zu diesem Zeitpunkt kein Kapital benötigt, da sie keine Angestellten und auch keinerlei geschäftliche Aktivitäten gehabt habe (pag. 178 Z. 196 f.).