243 und 256 f.). Mit Schreiben vom 11. Juni 2019 meldete der Notar der SB Saanen Bank AG, dass die Eintragung der D.________ AG im Handelsregister erfolgt sei und der Beschuldigte nun über das Gründungskapital frei verfügen könne (pag. 247). Gleichentags wurde für die D.________ AG ein Geschäftskonto bei der SB Saanen Bank AG eröffnet (pag. 247). Auch wenn der Beschuldigte gemäss Art. 633 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR;