__ AG bis zur Darlehensrückzahlung an die Mutter des Beschuldigten lückenlos dar. Wie bereits erwähnt, ist unbestritten, dass zwischen der Mutter des Beschuldigten und dem Beschuldigten am 28. Mai 2019 ein Darlehensvertrag über CHF 100'000.00 abgeschlossen wurde. Der Gründungsvertrag der D.________ AG wurde am 29. Mai 2019 öffentlich beurkundet (pag. 264 ff.). Anschliessend wurde die D.________ AG am 4. Juni 2019 ins Handelsregister eingetragen und am 7. Juni 2019 erfolgte die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB; pag. 243 und 256 f.).