__ AG sei einzig und allein für den Fall gegründet worden, dass die I.________ AG infolge sich scheidender Gesellschafter nicht mehr wie gewünscht hätte operieren können. Aus diesem Grund habe die Gründung der neuen Gesellschaft schnell gehen müssen, weshalb wohl auch das Geld der Mutter eingesetzt worden sei. Das Darlehen der Mutter habe zudem keine Anreize zur schnellen Rückzahlung enthalten. Nach der Firmengründung habe der Beschuldigte aber realisiert, dass die D.________ AG noch nicht aktiv gebraucht werde. Allein aufgrund dieser Erkenntnis habe sich der Beschuldigte dazu entschieden, das Darlehen seiner Mutter zurückzuzahlen (pag.