__ AG) am 29.05.2019 durch den Notar F.________ öffentlich beurkunden lassen, wobei er das zur Gesellschaftsgründung erforderliche Aktienkapital von seiner Mutter, G.________, als Darlehen aufgenommen hat. Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister am 04.06.2019 und der Freigabe des Gründungskapitals hat sich der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als einziger Aktionär und Verwaltungsrat am 13.06.2019 ein Aktionärsdarlehen in der Höhe von CHF 100'000.00 gewährt, womit er seiner Mutter das zuvor zwecks Gesellschaftsgründung gewährte Darlehen vollumfänglich zurückzahlte. In der Folge stand die D._____