11. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte hinsichtlich des Vorwurfs der Erschleichung einer falschen Beurkundung zu folgendem Beweisergebnis (S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 544): Gestützt auf die vorerwähnten Beweismittel ist ferner erstellt, dass sich der Beschuldigte nach erfolgter Eintragung im Handelsregister per 04.06.2019 und die Freigabe des Gründungskapitals in seiner Eigenschaft als einziger Verwaltungsrat der D.________ AG ein Aktionärsdarlehen in der Höhe von CHF 100'000.00 gewährte, um der Mutter den Darlehensbetrag zurückzuzahlen.