Durch dieses sorgfalts- und treuepflichtwidrige Vorgehen sei der D.________ AG ein Vermögensschaden durch Verminderung der Aktiven im Umfang von CHF 100’000.00 entstanden. Der Schaden sei erst mit Zahlungen vom 23. Januar 2020 in der Höhe von CHF 80’000.00 sowie vom 11. März 2020 im Umfang von CHF 20’000.00 wieder beglichen worden. Das Aktienkapital sei somit während gut sieben Monaten vollständig und während rund eineinhalb weiteren Monaten teilweise ungedeckt gewesen. Der Beschuldigte habe diesen vorübergehenden Vermögensschaden wissentlich und willentlich herbeigeführt.