Das zur Gesellschaftsgründung erforderliche Aktienkapital von CHF 100’000.00 sei ihm von seiner Mutter, G.________, als Darlehen gewährt und von dieser namens und auf Rechnung des Beschuldigten am 28. Mai 2019 direkt auf das Kapitaleinzahlungskonto der D.________ AG bei der SB Saanen Bank AG einbezahlt worden. Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister per 4. Juni 2019 und Freigabe des Gründungskapitals habe sich der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als einziger Verwaltungsrat der D.________ AG ein Aktionärsdarlehen in der Höhe von CHF 100’000.00 gewährt und die Rückzahlung des gesamten Liberierungskapitals direkt an G.___