2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die vormalige Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwältin C.________, am 15. Dezember 2022 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 523). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 3. März 2023 (pag. 528 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. März 2023 zugestellt (pag. 561 f.). Mit seiner form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 30. März 2023 focht Rechtsanwalt B.________ im Namen und Auftrag des Beschuldigten das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich an (pag. 567 ff.). Gestützt auf die Verfügung vom 31. März 2023 (pag.