Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Verbindungsbusse von CHF 5'600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 16 Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'600.00 (pag. 517 ff.).