1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 7. Dezember 2022 erklärte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Erschleichens einer falschen Beurkundung, begangen am 29. Mai 2019 in Gstaad, .________, und der ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen am 13. Juni 2019 in Saanen, .________, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu CHF 350.00, ausmachend total CHF 22'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.