Dem Beschwerdeentscheid der SID kann zudem entnommen werden, dass das Detailkonzept den amtlichen Akten 2022.SIDGS.847 beiliegt (pag. 11, Ziff. 8). Dem Beschwerdeführer wäre es damit möglich gewesen, Akteneinsicht zu verlangen, um das Detailkonzept einzusehen. Soweit der Beschwerdeführer schliesslich implizit die Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege durch die SID anficht, fehlt es ebenfalls an einer Begründung. 16. Nach dem Gesagten wird die Beschwerde des Beschwerdeführers den Begründungsanforderungen gemäss Art. 32 Abs. 2 VRPG nicht gerecht oder gehen seine Vorbringen an der Sache vorbei.