Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist trotz seiner formellen Natur nicht Selbstzweck und dessen Verletzung kann nur gerügt werden, solange daran ein rechtlich geschütztes Interesse besteht (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1366/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3). Der Beschwerdeführer hätte somit in seiner Beschwerde darlegen müssen, inwiefern ihm durch die angeblich nicht erfolgte Aushändigung des Detailkonzepts ein Nachteil entstanden ist. Dem Beschwerdeentscheid der SID kann zudem entnommen werden, dass das Detailkonzept den amtlichen Akten 2022.SIDGS.847 beiliegt (pag.