2 7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 7. März 2023 das Beschwerdeverfahren, forderte die SID zum Einreichen der Vollzugsakten des Beschwerdeführers auf und gewährte ihr Gelegenheit zur Stellungnahme (pag. 21 f.). 8. Mit Schreiben vom 20. März 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und reichte die Vollzugsakten ein (pag. 29).