6. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 (Poststempel: 1. März 2023) erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 1. Februar 2023 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. Der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion Bern vom 01.02.2023 sei aufzuheben. 2. Meine Beschwerde sei gutzuheissen. 3. Die unentgeltliche Rechtspflege sei zu gewähren.