3. Mit Beschwerden vom 11. November 2022 und 15. November 2022 gelangte der Beschwerdeführer an das Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend BVD), und beantragte die Aufhebung der beiden Disziplinarverfügungen vom 11. und 15. November 2022, die Gutheissung seiner Beschwerden, die Abschaffung der Regelung «obligatorisches gemeinsames Abendessen» sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (amtliche Akten 2022.SIDGS.845 pag. 5 ff.; amtliche Akten 2022.SIDGS.847 pag. 8 f.).