5. Die elektronisch sichergestellten Daten sind durch die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik, nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu löschen. 6. Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (40 Jahre ab Datum des rechtskräftigen Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. d DNA-Profil-Gesetz und Art. 261 Abs. 1 Bst. a StPO).