für das Rechtsverzögerungsverfahren werden mit CHF 665.00 (Aufwand von rund 3 Stunden, inkl. Auslagenpauschale von 3 % und MWST) bemessen. Hierfür besteht keine Rückzahlungspflicht. A.________ hat dem Kanton Bern einen Betrag von CHF 35'066.15 (CHF 35'731.15 abzüglich CHF 665.00) für die amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechts-