Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt I.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 35'731.15. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt I.________ gemäss Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 9. Dezember 2020 bereits ein Vorschuss für die amtliche Entschädigung von CHF 20'614.65 ausbezahlt wurde. Rechtsanwalt I.________ wird somit noch ein Betrag von CHF 15'116.50 ausbezahlt. Die Aufwendungen von Rechtsanwalt I.________ für das Rechtsverzögerungsverfahren werden mit CHF 665.00 (Aufwand von rund 3 Stunden, inkl. Auslagenpauschale von 3 % und MWST) bemessen.