Die Untersuchungshaft von 399 Tagen wird im Umfang von 399 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 8. Dezember 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von 6/7, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 27’942.85 und Auslagen von CHF 55'271.05, insgesamt bestimmt auf CHF 83'213.90. Daran angerechnet wird der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1'050.00 (vgl. Ziff. I.E.2. vorne). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: