3. Es wird festgestellt, dass der Straf- und Zivilkläger P.________ keine Zivilforderung eingereicht hat und demzufolge auf die Geltendmachung einer Zivilforderung verzichtet hat. 4. Es wird festgestellt, dass der Zivilkläger N.________ auf die Geltendmachung einer Zivilforderung verzichtet hat. D.