unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/7, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'657.15 und Auslagen von CHF 9'211.85, insgesamt bestimmt auf CHF 13'869.00, an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'874.30 (1/7 der gesamten Verteidigungskosten) an Rechtsanwalt I.________ für die amtliche Verteidigung von A.________. B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der sexuellen Handlungen mit Kindern: 1.1. mehrfach begangen in der Zeit vom ca. 31. Oktober 2018 bis 3. November 2019 in L.________(Ort), in der Region G.________(Ort) und in der Region M.________(Ort), z.N. des N.________;