118 dass Rechtsanwalt Dr. D.________ gemäss Verfügung des Regionalgerichts Oberland vom 5. Juli 2022 bereits ein Vorschuss für die amtliche Entschädigung von CHF 2'154.00 ausbezahlt wurde. Rechtsanwalt Dr. D.________ wird somit noch ein Betrag von CHF 11'533.25 ausbezahlt. Der Kanton Bern kann vom Beschuldigten die Erstattung der amtlichen Entschädigung, total ausmachend CHF 18'167.75, für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Straf- und Zivilklägers verlangen, wenn er sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art.