117 schuldigten im erstinstanzlichen Verfahren folglich mit CHF 35'731.15. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt I.________ gemäss Verfügung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 9. Dezember 2020 bereits ein Vorschuss für die amtliche Entschädigung von CHF 20'614.65 ausbezahlt wurde. Rechtsanwalt I.________ wird somit noch ein Betrag von CHF 15'116.50 ausbezahlt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern einen Betrag von CHF 35'066.15 (CHF 35'731.15 abzüglich CHF 665.00 [