31. Entschädigungen 31.1 Amtliche Verteidigung 31.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt I.________ legte die Vorinstanz eine amtliche Entschädigung von CHF 35'731.15 und ein volles Honorar von 46'926.60 fest. Die Aufwendungen von Rechtsanwalt I.________ für das Rechtsverzögerungsverfahren wurden mit CHF 665.00 (Aufwand von rund 3 Stunden, inkl. Auslagenpauschale von 3 % und MWST) bemessen. Daran ist nichts auszusetzen und die Rechtsanwalt I.________ zugesprochene amtliche Entschädigung im erstinstanzlichen Verfahren wird bestätigt.