Erstinstanzliches Verfahren Die Vorinstanz legte die erstinstanzlichen, auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (6/7) auf CHF 83'213.90 fest und auferlegte sie dem Beschuldigten. 1/7 der Verfahrenskosten wurden für die Freisprüche ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt. Diese Kostenauferlegung an den Kanton Bern ist bereits in Rechtskraft erwachsen (vgl. Ziff. I.5. vorne). In oberer Instanz werden die Schuldsprüche der vorsätzlichen und versuchten vorsätzlichen Tötung bestätigt.