Die Verletzungen seien nicht gravierend gewesen. Wegen der Fussverletzung habe der Straf- und Zivilkläger aber die Stelle im Restaurant verloren (pag. 2181). Somit habe die berufliche Situation des Straf- und Zivilklägers temporär Schaden genommen. Weiter leide der Straf- und Zivilkläger bis heute unter den psychischen Folgen des Vorfalls. Immer wenn er durch die sozialen Medien oder in Filmen mit ähnlichen Vorfällen konfrontiert werde, sei es schwierig für ihn (pag. 2181). Er sei auch in Therapie gewesen und habe acht Termine wahrgenommen.