828 Rz. 227 ff.), es sei kalt, dunkel und beängstigend gewesen und er habe zu 99% seinen Tod gesehen (pag. 846 Rz. 264 ff., pag. 847 Rz. 286 ff.). Er habe sich in der Folge aufgrund der innerlichen Schmerzen, die er nicht mehr habe ertragen können, am Finger verletzt (pag. 847 Rz. 288 f.). Auch verspüre er seit der Tat kein Vertrauen mehr. So sei er einmal mit einem Kollegen wandern gewesen und habe Angst gehabt, von diesem irgendwo runtergestossen zu werden (pag. 848 Rz. 332 ff.). Der Privatkläger C.________ begab sich in Behandlung bei der Psychotherapeutin CD.